Prüfung von Sonderbauten – Schulen, Kitas, Pflegeheime, Krankenhäuser, Verkaufsstätten, Parkhäuser, Garagen, Büro- und Verwaltungsgebäude etc.
In Sonderbauten gelten höhere sicherheitstechnische Anforderungen als in privaten Immobilien. Als Betreiber, Bauherr oder Eigentümer eines Sonderbaus sind Sie für die technischen Anlagen und sicherheitstechnischen Einrichtungen verantwortlich – Sie müssen diese regelmäßig prüfen lassen. Unsere bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen unterstützen Sie dabei gern!
Warum ist eine regelmäßige baurechtliche Prüfung der technischen Anlagen in Sonderbauten erforderlich?
Krankenhäuser, Pflegeheime, Schulen, Kitas, Verkaufshäuser u.a. werden im Bauordnungsrecht gesondert aufgeführt. Für diese sog. Sonderbauten gelten strenge Richtlinien im Hinblick auf Brandschutz und technische Sicherheit. Warum? Weil sich hier tagtäglich große Menschenmengen aufhalten, die als Besucher, Gäste, Kunden, Bewohner oder Patienten ein und ausgehen. Um bestmöglich für ihre Sicherheit zu sorgen, gelten in Sonderbauten hohe Brandschutzanforderungen, die bei wiederkehrenden baurechtlichen Prüfungen von anerkannten Sachverständigen kontrolliert werden. Zahlreiche technische Anlagen, wie Sicherheitsbeleuchtung, Alarmierungsanlagen, zusätzliche Sicherheitsstromversorgung u.a. elektrotechnische Betriebsmittel, sollen im Falle eines Brandes Leben retten. Auch bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung müssen alle sicherheitsrelevanten Anlagen weiter reibungslos funktionieren. Um dies zu gewährleisten, fordert das Landesrecht eine sachgemäße Installation sowie regelmäßige Überprüfung der technischen Anlagen und sicherheitstechnischen Einrichtungen durch baurechtlich anerkannte Prüfsachverständige.
Welche gesetzlichen Vorschriften sind in Sonderbauten zu beachten und was wird geprüft?
Sonderbauten liegen im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Dementsprechend hat jedes einzelne Land eigene baurechtliche Vorschriften dazu, deren Einhaltung von der Bauaufsichtsbehörde überwacht wird. Unsere bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen führen für Sie gemäß den technischen Prüfverordnungen der Bundesländer, wie z.B. der Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen (Anl.PrüfVO) in Rheinland-Pfalz oder der technischen Prüfverordnung (TPrüfV) in Hessen folgende baurechtliche Prüfungen vor erster Inbetriebnahme (auch Abnahmeprüfung oder Erstprüfung genannt) oder als wiederkehrende Prüfung durch:
- Elektrische Anlagen, Starkstromanlagen
- Sicherheitsbeleuchtung
- Sicherheitsstromversorgung, Notstromaggregate
- Zusätzliche Sicherheitsstromversorgung, batteriegestützte Stromversorgungen für Sicherheitszwecke
- Brandmeldeanlagen (BMA)
- Alarmierungsanlagen (SAA, ELA-Anlage)
- Wirkprinzipprüfung der Brandfallsteuerungen
- Blitzschutzanlagen
Darüber hinaus beraten wir Sie auch gern zu elektrotechnischen Fragstellungen zu allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie baurechtlichen Vorschriften und unterstützen Sie baubegleitend.
Sorgen Sie für Sicherheit in Ihren Sonderbauten und vertrauen Sie unseren erfahrenen baurechtlich anerkannten Prüfsachverständigen!
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